Den Termin telefonisch abstimmen
Sie erreichen unsere Zahnarztpraxis unter 06192 45784. Beschreiben Sie bei der Terminvereinbarung kurz Ihr Anliegen. Falls Sie Schmerzen haben oder sich vor dem Besuch fürchten, sprechen Sie das direkt an.
Die Praxis liegt in der Richard-Wagner-Straße 35 in 65830 Kriftel. Hinweise für Ihren Weg finden Sie auf unserer Anfahrtsseite.
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Das können Sie vorbereiten
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen benötigt werden, klären Sie das bei der Terminvereinbarung.
- Notieren Sie Ihre Beschwerden: Wo treten sie auf, seit wann und in welchen Situationen?
- Bringen Sie als gesetzlich versicherte Person Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
- Stellen Sie eine aktuelle Medikamentenliste zusammen – auch mit Mitteln, die Sie ohne Rezept einnehmen.
- Notieren Sie bekannte Erkrankungen und Allergien. Vorhandene relevante Befunde können das Gespräch ergänzen.
- Schreiben Sie die zwei oder drei Fragen auf, die Ihnen am wichtigsten sind.
Verstehen, bevor Sie entscheiden
Lassen Sie sich erklären, was festgestellt wurde und welche Möglichkeiten es gibt. Zu einer Entscheidung gehören der erwartete Nutzen, mögliche Risiken und Alternativen. Fragen Sie auch, was ohne eine Behandlung passieren könnte.
Sie dürfen um eine Erklärung mit einfachen Worten bitten. Am Ende des Gesprächs sollte klar sein, welcher nächste Schritt vereinbart ist und was Sie selbst tun können.
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Kosten vor Beginn klären
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bestimmte notwendige Untersuchungen und Behandlungen. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, können eigene Kosten entstehen. Fragen Sie nach, welche Leistungen enthalten sind und was Sie selbst bezahlen müssten.
Bei privater Versicherung oder einer Zusatzversicherung hängt die Erstattung von Ihrem Vertrag ab. Lassen Sie die geplanten Leistungen und voraussichtlichen Kosten vorab erläutern und klären Sie die Erstattung mit Ihrer Versicherung.
Wenn Zahnersatz geplant wird
Bei gesetzlich Versicherten erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Sie erhalten eine Zusammenfassung der geplanten Versorgung und der voraussichtlichen Kosten. Nach Ihrer Zustimmung geht der Plan elektronisch an die Krankenkasse.
Die Krankenkasse prüft den Plan und legt den Festzuschuss fest. Die geplante Behandlung beginnt grundsätzlich erst nach der Genehmigung. Besprechen Sie vorab auch, welche Angaben aus Ihrem Bonusheft benötigt werden.
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